Freistellungsbescheinigung abgelaufen: Was Auftraggeber jetzt prüfen müssen

Wenn eine Freistellungsbescheinigung abgelaufen ist, kann das für Auftraggeber teuer werden. Bei bestimmten Bauleistungen ist der Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, Bauabzugsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt. Dieser Artikel zeigt Hausverwaltungen, Buchhaltungen und gewerblichen Auftraggebern, wie sie eine abgelaufene Bescheinigung erkennen, wann ein Einbehalt relevant wird und wie sich der Prozess sauber dokumentieren lässt.

Was eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG leistet

Die Freistellungsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt auf Antrag des leistenden Unternehmers ausgestellt. Sie kann den Auftraggeber davon entlasten, von der Rechnungssumme für Bauleistungen einen Steuerabzug einzubehalten. Liegt eine gültige Bescheinigung vor, kann der Auftraggeber die Rechnung in voller Höhe auszahlen. Fehlt sie oder ist sie abgelaufen, muss der Steuerabzug geprüft werden.

Wichtig: Die Prüfung trifft den Auftraggeber. Wer auf eine ungültige Bescheinigung vertraut und die volle Summe auszahlt, kann selbst in eine Haftungsdiskussion geraten.

Wann gilt eine Freistellungsbescheinigung als abgelaufen?

Eine Freistellungsbescheinigung ist nur innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums wirksam. In der Praxis muss deshalb nicht nur das Rechnungsdatum betrachtet werden, sondern vor allem der Zeitpunkt der Zahlung. Wird eine Rechnung erst nach Ablauf der Bescheinigung beglichen, sollte vor Auszahlung geprüft werden, ob eine neue gültige Bescheinigung vorliegt.

  • Gültigkeitsdatum auf der Bescheinigung prüfen.
  • Zahlungsdatum mit dem Gültigkeitszeitraum abgleichen.
  • Bei Teilzahlungen jede einzelne Zahlung prüfen.
  • Bei Vertragsverlängerung neue Bescheinigung anfordern.

Was passiert bei Zahlung trotz abgelaufener Bescheinigung?

Liegt zum Zahlungszeitpunkt keine gültige Freistellungsbescheinigung vor, kann ein Steuerabzug nach den Regeln der Bauabzugsteuer erforderlich sein. Der Auftraggeber muss dann prüfen, ob und in welcher Höhe ein Einbehalt vorzunehmen und an das zuständige Finanzamt abzuführen ist. Wird dieser Schritt übergangen, kann das für den Auftraggeber unangenehme steuerliche Folgen haben.

Praxis: In der Buchhaltung sollte ein klarer Workflow definiert sein: Eingang der Rechnung → Prüfung Bescheinigung → Vergleich mit Zahlungsdatum → Freigabe oder Einbehalt. Ohne diesen Schritt rutschen abgelaufene Bescheinigungen regelmäßig durch.

Prüfung der Bescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt für Auftraggeber eine Möglichkeit zur Verfügung, die Gültigkeit einer Freistellungsbescheinigung anhand der Sicherheitsnummer und der Steuernummer des Leistenden zu prüfen. Diese Prüfung ist insbesondere bei neuen Geschäftsbeziehungen, hohen Auftragssummen und bei Verdacht auf manipulierte Bescheinigungen sinnvoll. Das Ergebnis der Prüfung sollte mit Datum und Ergebnis in der Dienstleisterakte dokumentiert werden. Eine vertiefende Einordnung bietet der Artikel Freistellungsbescheinigung §48b prüfen.

Offizielle Prüfung: Das Bundeszentralamt für Steuern stellt Informationen zur Bauabzugsteuer und zur Prüfung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG bereit. Auftraggeber sollten das Ergebnis der Prüfung mit Datum in der Dienstleisterakte dokumentieren.

BZSt: Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG

Checkliste für den Umgang mit der Freistellungsbescheinigung

Prüf- und Dokumentationsschritte:

  • Freistellungsbescheinigung vor erster Zahlung anfordern und in der Dienstleisterakte ablegen.
  • Gültigkeitszeitraum erfassen und Wiedervorlage zwei bis vier Wochen vor Ablauf einrichten.
  • Bei jeder Zahlung Gültigkeit zum Zahlungszeitpunkt prüfen.
  • Sicherheits- und Steuernummer beim Bundeszentralamt für Steuern verifizieren, sofern relevant.
  • Bei Ablauf neue Bescheinigung anfordern oder Einbehalt prüfen.
  • Einbehalt über das übliche Verfahren beim Finanzamt anmelden und abführen, wenn er erforderlich ist.
  • Den Vorgang als Teil der Dienstleisterprüfung vor Beauftragung dokumentieren.

Fazit: Eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung ist kein bloßer Formfehler, sondern ein konkretes Prüf- und Haftungsthema für Auftraggeber. Wer Gültigkeit, Zahlungsdatum und Bescheinigungsstatus systematisch prüft, vermeidet steuerliche Risiken und unnötige Diskussionen mit dem Dienstleister.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Fachberatung durch einen Experten, Anwalt, Versicherungsmakler, Steuerberater, eine Berufsgenossenschaft oder eine zuständige Behörde.

FAQ: Freistellungsbescheinigung abgelaufen

Was bedeutet eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung für den Auftraggeber?

Liegt zum Zahlungszeitpunkt keine gültige Bescheinigung vor, muss der Auftraggeber prüfen, ob Bauabzugsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen ist.

Zählt das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum?

In der Praxis ist besonders der Zahlungszeitpunkt relevant. Eine bei Rechnungsstellung gültige, aber zum Zahlungszeitpunkt abgelaufene Bescheinigung sollte vor Auszahlung nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Wie lässt sich die Echtheit einer Freistellungsbescheinigung prüfen?

Über das Bundeszentralamt für Steuern kann die Bescheinigung anhand von Sicherheitsnummer und Steuernummer auf Gültigkeit geprüft werden. Das Prüfergebnis sollte dokumentiert werden.

Gilt die Bauabzugsteuer auch bei kleineren Aufträgen?

Es gibt gesetzliche Ausnahmen und Grenzen. Die genaue Anwendbarkeit sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.

Wer haftet, wenn ein erforderlicher Einbehalt unterlassen wurde?

Grundsätzlich kann der Auftraggeber für nicht korrekt abgeführte Beträge in Anspruch genommen werden. Die konkrete Beurteilung ist Aufgabe des Finanzamts und gegebenenfalls einer steuerlichen Beratung.