Freistellungsbescheinigung abgelaufen: Was Auftraggeber jetzt prüfen müssen

Freistellungsbescheinigung abgelaufen bei Dienstleisterprüfung für Auftraggeber und Hausverwaltungen

Wenn eine Freistellungsbescheinigung abgelaufen ist, kann das für Auftraggeber teuer werden. Bei bestimmten Bauleistungen ist der Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, Bauabzugsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt. Dieser Artikel zeigt Hausverwaltungen, Buchhaltungen und gewerblichen Auftraggebern, wie sie eine abgelaufene Bescheinigung erkennen, wann ein Einbehalt relevant wird und … Weiterlesen

Freistellungsbescheinigung §48b EStG prüfen: Was Auftraggeber wissen sollten

Hausverwaltung prüft Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG für einen Dienstleisterhausverwaltung-dienstleister

Wer als Auftraggeber Dienstleister beauftragt, prüft in der Praxis vor allem drei Dinge: Preis, Leistung und meistens noch die Betriebshaftpflicht. Die steuerlichen Nachweise rutschen dabei häufig durch das Raster – und genau dort liegt einer der häufigsten Schwachpunkte in der Dienstleisterakte. Die Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ist so ein Nachweis, der in vielen Verwaltungen erst … Weiterlesen