Freistellungsbescheinigung abgelaufen: Was Auftraggeber jetzt prüfen müssen

Freistellungsbescheinigung abgelaufen bei Dienstleisterprüfung für Auftraggeber und Hausverwaltungen

Wenn eine Freistellungsbescheinigung abgelaufen ist, kann das für Auftraggeber teuer werden. Bei bestimmten Bauleistungen ist der Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, Bauabzugsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt. Dieser Artikel zeigt Hausverwaltungen, Buchhaltungen und gewerblichen Auftraggebern, wie sie eine abgelaufene Bescheinigung erkennen, wann ein Einbehalt relevant wird und … Weiterlesen