Korrekt Anzeige nach § 53 KrWG prüfen: So sichern Auftraggeber den Abfalltransport ab
Wer eine Entrümpelung beauftragt oder Abfälle durch Dritte transportieren lässt, sollte den abfallrechtlichen Status der Firma aktiv prüfen. Eine Anzeige nach § 53 KrWG zu prüfen ist deshalb für Hausverwaltungen, Vermieter und Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Dienstleisterprüfung. Gewerbliche Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen müssen ihre Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde … Weiterlesen