Freistellungsbescheinigung §48b EStG prüfen: Was Auftraggeber wissen sollten

Hausverwaltung prüft Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG für einen Dienstleisterhausverwaltung-dienstleister

Wer als Auftraggeber Dienstleister beauftragt, prüft in der Praxis vor allem drei Dinge: Preis, Leistung und meistens noch die Betriebshaftpflicht. Die steuerlichen Nachweise rutschen dabei häufig durch das Raster – und genau dort liegt einer der häufigsten Schwachpunkte in der Dienstleisterakte. Die Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ist so ein Nachweis, der in vielen Verwaltungen erst … Weiterlesen